INFOS VON A - Z
/ MEDIZINISCHE VERSORGUNG
Es besteht in Italien für alle Personen, die in
Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung
- soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten,
Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen
Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis
ist die europäische Krankenversicherungskarte [EHIC], bzw.
Ersatzbescheinigung [beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer
Krankenkasse] vorzulegen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die
Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung
abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen
Kassen nicht übernommen werden [z. B. notwendiger Rücktransport
nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten
oder in Privatkliniken].
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de
der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung
Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland".
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte
über die aktuellen Regelungen. |
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