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INFOS VON A - Z / Parkvorschriften

Die Zeiten, in denen man sich hinstellte, wo man wollte sind vorbei. Parkflächen und Nicht-Parkflächen sind genau ausgeschildert.

ACHTUNG: Auch wer sein Auto mehrere Tage lang unbewacht in einer italienischen Großstadt abstellt, muß sich im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen.

OLG Karlsruhe
1996-07-25
12 U 288/94
Rechtsbereich/Normen: VVG
Einstellung in die Datenbank: 1997-10-29
Mehrtägiges Parken in Italien

 

 
 
 
 
 
 
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