Die Zeiten, in denen man sich hinstellte, wo man wollte sind
vorbei. Parkflächen und Nicht-Parkflächen sind genau
ausgeschildert.
ACHTUNG: Auch wer sein Auto mehrere
Tage lang unbewacht in einer italienischen Großstadt abstellt,
muß sich im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung
keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen.
OLG Karlsruhe
1996-07-25
12 U 288/94
Rechtsbereich/Normen: VVG
Einstellung in die Datenbank: 1997-10-29
Mehrtägiges Parken in Italien